Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen! Jetzt bares Geld sparen!

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nach JStG 2022

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Produkte für die der Nullsteuersatz gilt

Der Nullsteuersatz gilt für alle Photovoltaikanlagen die sich auf oder in Nähe von Privatwohnungen installiert werden. Daher fallen vermutlich Komplettsysteme, Batterien und Wechselrichter unter diese Befreiung.

Definition von “in der Nähe von Privatwohnungen”

Was genau in Nähe der Wohnung bedeutet ist aktuell noch unklar. Ausgegangen wird von einem festen Wert. Beispielsweise 50m von der Wohnung entfernt. Konkret festlegen lassen sich diese Angaben allerdings erst nach dem Gesetzesbeschluss.

Nachweis über die Wohnungsnahe Installation

Um Ihnen als Kunden den Nullsteuersatz zu gewährleisten müssen Sie diese PDF herunterladen, ausfüllen und an info@boostech.de schicken. Sie können auch die PDF ausdrucken und uns ein Foto der ausgefüllten PDF per Mail zukommen lassen. In der PDF bestätigen Sie, dass zum einen Ihre Anlage frühestens am 01.01.2023 in Betrieb genommen wird und zum anderen, dass Ihre Anlage in Wohnungsnähe aufgestellt ist.

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Wohnsitz in Deutschland
  • Gesetz wurde zum 01.01.2023 beschlossen
  • ausgefüllte PDF liegt vor

Dokument für den Nullsteuersatz